Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Leistung:
Alle Pflegebehandlungen an Hunden im Hundesalon jeFELLt werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt.Im Mittelpunkt aller Maßnahmen steht die Gesunderhaltung des Tieres und die Beachtung des Tierschutzes.Generell und grundsätzlich behält sich der Hundesalon jeFELLt vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen; ihre Ausführung liegt im pflichtgemäßen Ermessen von Hundesalon jeFELLtWir arbeiten nach Terminvereinbarung! Sollte der Kunde verhindert sein, bitten wir, den Termin rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abzusagen, damit wir diesen Termin neu vergeben können. - Preise/Bezahlung:
Die in der Preisübersicht ausgewiesenen Preise gelten für regelmäßig gepflegte, filzfreie Hunde, die der Größe der angegebenen Rasse entsprechen.Der Leistungs-/Lieferumfang gem. den Positionen der Preisliste wird vor Arbeitsbeginn vereinbart; Mehraufwendungen, deren Notwendigkeit sich im Sinne der o.a. Qualitätsgrundsätze während der Durchführung ergeben, gelten als vereinbart, sofern sie Mehrkosten in Höhe von € 50,- nicht übersteigen.Entstehende oder separat zu beauftragende Leistungen sind: Entfilzen des Hundes, dazu ggf. erforderliche Pflegeprodukte, Parasitenbehandlung. Zeitverzögerungen durch Unruhe des Hundes oder durch Störungen des Besitzers werden als Mehraufwand in Rechnung gestellt. Die Bezahlung des Behandlungspreises, der sich aus der Preisliste diesen AGB und der Beauftragung ergibt, ist bei Abholung des Tieres sofort bar fällig. Es gibt keine Pflege auf Rechnung. - Haftung:
Der Tierhalter versichert, dass es mit dem/den zu betreuenden Tier(en) bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten.Den Aufenthalt im Hundesalon jeFELLt soll ihr Hund möglichst angenehm und stressfrei empfinden. Aus diesem Grund verzichte Ich auf den sogenannten „Galgen“. Dieser „Galgen“ dient zur Fixierung des Hundes, bewirkt jedoch in der Regel bei dem Tier Angst und Verstörung. Bei sehr unruhigen Hunden kann sich aufgrund dieser Arbeitsweise aber gleichzeitig die Verletzungsgefahr erhöhen. Gleiches gilt für Hunde mit stark verfilztem Fell. In beiden Fällen übernehmen wir keine Haftung. Verletzungen des Personals durch Ihren Hund müssen durch Ihre Hundeversicherung abgedeckt sein.Bei großen und bissigen Hunden bitten wir den Besitzer/in um Anwesenheit während des Schneidens. Bei bissigen Hunden bitte ich um Verständnis, das der Maulkorb angelegt werden muss.Für alle Hunde besteht grundsätzlich eine gültige Haftpflichtversicherung.Sollte das Tier im Betreuungszeitraum erkranken oder sich verletzen, wird primär der betreuende Tierarzt eingeschaltet. Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält sich Hundesalon jeFELLt vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich von dem Tierhalter zu tragen.Für Schäden oder Krankheiten, die das Tier während der Abwesenheit seines Tierhalters bzw. während der Pflegezeit erleidet, kann Hundesalon jeFELLt nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung von Hundesalon jeFELLt wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet Hundesalon jeFELLt im Rahmen einer bestehenden Betriebs-Haftpflichtversicherung. Diese sind umgehend nach Kenntnisnahme Hundesalon jeFELLt zu melden.Hundesalon jeFELLt haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen das Tier entflieht und hieraus dem Auftragnehmer oder Dritten ein Schaden entsteht, wenn durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeiten Schäden entstehen oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe des Hundes das Tier bei unserer Arbeit trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird.
Das Tier ist unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden.
Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist Hundesalon jeFELLt zu mindestens zwei Nachbesserungen berechtigt, bevor Ersatzvornahmen oder Zusatzkosten etc. vom Hundebesitzer geltend gemacht werden können.